Beschluss vom Landgericht Essen - 7 T 162/88

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Antrag des Beteiligten zu 2., das Verfahren einstweilen einzustel-len, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 2..

Der Beschwerdewert beträgt 63.000,- DM.


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