Urteil vom Landgericht Essen - 4 O 73/89

Tenor

hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 11. Mai 1989

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. C.,

die Richterin am Landgericht C. und den

Richter am Landgericht Dr. W.

fur R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 1.200,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Den Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch selbst-schuldnerische Bürgschaft einer deutschen Grot3bank oder Sparkasse zu erbringen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.