Urteil vom Landgericht Essen - 4 (19) O 576/88

Tenor

hat die 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 20. April 1990

durch den Richter am Landgericht G.,

den Richter am Landgericht V. und

den Richter Dr. X.

für R e c h t erkannt:

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 6.080,78 DM (i.W.: sechstausendachtzig und 78/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen von 5.775,49 DM seit dem 02. Dezember 1988 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 10.000,--DM.

Die Sicherheitsleistung kann durch eine unbedingte, unwiderrufliche selbst-schuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kre-ditinstitutes in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.


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