Urteil vom Landgericht Essen - 4 O 315/92

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 6. August 1992 wird aufrechterhalten.

Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der  Kläger darf die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,-- DM fortsetzen.

Die Sicherheitsleistung kann durch eine unbedingte, unbefristete und unwiderrufliche schriftliche Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse, die als Zoll- und Steuerbürgin zugelassen ist, erbracht werden.


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