Urteil vom Landgericht Essen - 15 S 448/98
Tenor
hat die 15. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 23. Marz 1999
durch den Vizepräsidenten des Landgerichts T,
die Richterin am Landgericht W
und den Richter am Landgericht T
für R e c h t erkannt:
Die Berufung der Kläger gegen das am 28. Oktober 1998 ver¬kündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen (3 a C 311/98) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
1
(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)
2Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
3Entscheidungsgründe:
4Die Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Amtsgericht die Klage auf Räumung der Wohnung im Hause ……............ in …………. abgewiesen und die Fortdauer des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit angeordnet.
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