Urteil vom Landgericht Essen - 13 S 289/99

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. April 1999 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen (4 C 98/99) abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.254,00 DM (i.W.: zweitausendzweihundertvierundfünfzig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 25. Februar 1999 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.


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