Beschluss vom Landgericht Essen - 45 T 1/01

Tenor

hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L. und die

Handelsrichter L. und Dr. V.

auf die Beschwerde der Beteiligten vom 19.01.2001 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen - Registergericht - vom 5.01.2001 (Az . : 89 b AR 1241/2000)

am 23. März 2001 beschlossen

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Amtsgericht - Registergericht - wird angewiesen, die in der Handelsregisteranmeldung vom 10.10.2000 angemeldete Eintragung vorzunehmen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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