Urteil vom Landgericht Essen - 6 O 39/01

Tenor

hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 16. Januar 2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T.

den Richter am Landgericht H. und

den Richter Dr. R.

für R e c h t erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.009,68 Euro (i.W.: fünftausend neun 68/100 Euro) zzgl. 4 % Zinsen seit dem 25.01.2001 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch ver- pflichtet sind, den Klägerinnen alle zukünftigen materiellen Schäden, insbesondere Unterhalt, zu ersetzen, die durch den Tod des G.am 20.12.1998 auf der BAB 43 in Fahrtrichtung Bochum entstanden sind, soweit diese Ansprüche nicht bereits auf den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Westfalen-Lippe oder sonstige Dritte über-gegangen sind oder übergehen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen zu 5 % und die Beklagten zu 95 0/0.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerinnen gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerinnen dürfen die Zwangsvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Ur-teils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten


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