Urteil vom Landgericht Essen - 1 O 268/02

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 850,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicheiheit in gleicher Höhe leistet.


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