Beschluss vom Landgericht Essen - 7 T 10/04

Tenor

In dem Betreuungsverfahren

hier: Festsetzung der aus der Landeskasse zu zahlenden Vergütung für die

Tätigkeit der Betreuerin in der Zeit vom 01. 01. bis 30. 09. 2003,

Beteiligte:

1) die Betreuerin, - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ,

2) die Landeskasse, vertreten durch den Bezirksrevisor bei dem Landgericht

Essen, z. Z.: 560 GLD/478,

hat die 7. Zivilkammer des Landgerichtes Essen

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L.,

den Richter am Landgericht I. und

die Richterin am Landgericht H.

auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1)

gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Gladbeck

vom 22. 10. 2003 (3 XVII G 128) am 13. 05. 2004

b e s c h l o s s e n :

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.


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