Beschluss vom Landgericht Essen - 7 T508/04

Tenor

AZ: 7 T 508/04

LANDGERICHT ESSEN

BESCHLUSS

In der Partnerschaftsregistersache

hier: Eintragung der Auflösung der Gesellschaft,

Beteiligte:

hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Essen durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L., den Richter am Landgericht I. und die Richterin am Landgericht

Dr. S.auf die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 09.08.2004 am 01.09.2004 beschlossen:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, von seinen Bedenken hinsichtlich der Eintragung der angemeIdeten Auflösung der Partnerschaft abzusehen.


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