Urteil vom Landgericht Essen - 1 S 153/04

Tenor

hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen durch den Vors. Richter am LG T., den Richter am LG I. und die Richterin am Landgericht S.

für R e c h t erkannt:

Die Berufung des Klägers vom 22.9.2004 gegen das am 2.9.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Marl – 3 C 188/04 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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