Urteil vom Landgericht Essen - 18 O 475/04

Tenor

Unter Klageabweisung im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin € 2.157,64 nebst Zinsen i.H.v. fünf v.H.-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.05.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. einhundertundzehn v.H. des zu vollstreckenden Betrages.


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