Urteil vom Landgericht Essen - 45 O 83/05

Tenor

hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 20.01.2006

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht M.

und die Handelsrichter Dr. F. und L.

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Firmenwagen zur privaten Nutzung gemäß der Vereinbarung vom 07.06.2001 zur Verfügung zu stellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,00 € vorläufig vollstreckbar.


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