Urteil vom Landgericht Essen - 19 O 215/06

Tenor

hat die 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 6.10.2006

durch den VRLG C. als Einzelrichter für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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