Urteil vom Landgericht Essen - 6 O 185/06

Tenor

hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 01.03.2007

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T.,

den Richter am Landgericht H.

und den Richter Dr. K.

für R e c h t erkannt:

Es wird festgestellt, dass der Beklagten weder aus Anlass des Kreditvertrages Nr. über den Betrag von 30.226,67 EUR noch aus dessen Anschlussfinan-zierung noch aus sonstigem Rechtsgrund im Zusammenhang mit der Fondsbe-teiligung des Klägers an der Grundbesitz Wohnbaufonds GbR oder deren Finanzierung Zahlungsansprüche gegen den Kläger zustehen.

Die Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger 5.292,19 EUR zuzüglich Nutzungsentgelt in Höhe von 5,7 % aus allmonatlich 146,38 EUR seit dem 31.01.04, 28.02.04, 31.03.04, 30.04.04, 31.05.04, 30.06.04, 31.07.04, 31.08.04, 30.09.04, 31.10.04, 30.11.04, 31.12.04, 31.01.05, 28.02.05, 31.03.05, 30.04.05, 31.05.05, 30.06.05, 31.07.05, 31.08.05, 30.09.05, 31.10.05, 30.11.05, 31.12.05, 31.01.06, 28.02.06, 31.03.06, 30.04.06, 31.05.06, 30.06.06, 31.07.06, 31.08.06, 30.09.06, 31.10.06, 30.11.06, 31.12.06, 31.01.07, 20.02.07 zu zahlen,

ferner die Sicherheiten in Form der Kapitallebensversicherung bei der Lebensversicherung AG, Vertragsnummer zu Gunsten des Klägers freizugeben,

Zug um Zug gegen Angebot der Abtretung aller Rechte aus der anlässlich des Kreditvertrages Nr. an die Beklagte bereits abgetretenen Fondsbeteiligung des Klägers an dem Immobilienfonds Grundbesitz Wohnbaufonds GbR an die Beklagte.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Angebotes im vorherigen Absatz in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.