Beschluss vom Landgericht Essen - 9 T 96/06

Tenor

hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 09.03.2007

an diesem Tag durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L.,

die Richterin am Landgericht Dr. I. und den Richter

am Landgericht Dr. W. b e s c h l o s s e n :

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gladbeck vom 21.06.2006 -Aktenzeichen 18 UR II 79/05 - wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten und hat den Antragstellern die den Antragstellern im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.


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