Urteil vom Landgericht Essen - 45 O 15/07

Tenor

hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 29.06.2007

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht M.,

den Handelsrichter Dr. H. und

den Handelsrichter L.

für R e c h t erkannt:

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Die Nebenintervenienten tragen ihre notwendigen Auslagen selbst.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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