Beschluss vom Landgericht Essen - 45 T 1/07

Tenor

hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht M.

und den Handelsrichtern Dr. H. und L.

am 29.06.2007 beschlossen:

Auf die Beschwerde vom 25.04.2007 gegen den Beschluss des AG Essen vom 29.03.07 wird der angefochtene Beschluss aufgehoben und das AG Essen angewiesen, das Verfahren zur Eintragung der Satzungsänderung zu § 9 der Satzung der Beschwerdeführerin mit der Maßgabe fortzusetzen, dass von der Rechtmäßigkeit des in der Hauptversammlung vom 19.01.07 zum TOP 8 gefassten Beschluss auszugehen ist.


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