Urteil vom Landgericht Essen - 6 O 567/06

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass der Beklagten weder aus Anlass des Kreditvertrages Nr. 7…. über den Nennbetrag von 17.456,84 Euro noch aus dessen Anschlussfinanzierung noch aus sonstigem Rechtsgrund im Zusammenhang mit der Fondsbeteiligung des Klägers an der H GbR oder deren Finanzierung Zahlungsansprüche gegen den Kläger zustehen.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.895,76 Euro zzgl. Nutzungsentgelt in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.03.2007 zu zahlen, ferner die Sicherheit bei der AG, Vertragsnummer 3… zugunsten des Klägers freizugeben, Zug um Zug gegen Angebot der Abtretung aller Rechte aus der anlässlich des Kreditvertrages Nr. 7…an die Beklagte bereits abgetretenen Fondsbeteiligung des Klägers an dem Immobilienfonds H GbR an die Beklagte.

  • 3. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Angebotes gemäß Ziffer 2 in Verzug befindet.

              Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages.


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