Urteil vom Landgericht Essen - 41 O 45/05

Tenor

hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 17. September 2007

durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Q.,

den Handelsrichter C. und

den Handelsrichter X.

für R e c h t erkannt:

I.

Der Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, untersagt,

im geschäftlichen Verkehr

1. das Produkt „Woman Aktiv“ in folgender Zusammensetzung zu vertreiben und/oder zu bewerben:

2 Kapseln enthalten: 200 mg Arganöl, 50 mg Borretschöl, 50 mg Nachtkerzenöl, 13,5 mg Vitamin E, 16 mg Kopoubohnen-Isoflavone, 6 mg Rotklee-Isoflavone, 8 mg Soja-Isoflavone, 10 mg Angelica sinensis Pulver, 10 mg Frauenmantelpulver,

2. das Produkt „EchinaComplete“ in folgender Zusammensetzung zu vertreiben und/oder zu bewerben:

2 Kapseln enthalten: 100 mg Vitamin C, 24 mg Vitamin E, 120 mg Hagebuttenschalenpulver, 120 mg Holunderblütenpulver, 90 mg Spitzwegerichpulver, 60 mg Lindenblütenpulver, 25 mg Echi-naceapresssaftpulver, 50 mg Zitronenpulver, 50 mg Kamillenblü-tenpulver, 30 mg Matetee gemahlen, 15 mg Bioflavonoide aus Zitrusfrüchten, 10 mg Pfeffer, 8 mg Thymianöl und 6 mg Chilli-pulver

3. das Produkt „Gluco Aktiv“ in folgender Zusammensetzung zu vertreiben und/oder zu bewerben:

2 Kapseln enthalten: 300 mg Zimtpulver, 180 mg Bittermelonen-pulver, 160 mg Nopal-Feigenkaktuspulver, 50 mg

Olivenblattpulver

4. für das Produkt „Sweet Dreams“ mit einer das Einschlafen för-dernden Wirkung zu werben, insbesondere zu werben:

“...nur der Mann im Mond schaut zu... Können Sie sich noch an dieses wunderschöne Schlaflied erinnern? Nur – bei vielen Men-schen könnte man dieses Lied abends rauf und runter singen – einschlafen würden sie trotzdem nicht. Unzählige Gedanken im Kopf, Konflikte und Leistungsdruck werden häufig dafür verant-wortlich gemacht. Unsere Sweet Dreams Kapseln können Ihnen – auf völlig natürliche Art und Weise – helfen, schnell das Tor zum Reich der Träume zu öffnen.“

5. für das Produkt „Coenzym Q10“ zu werben:

“Klar, dass unsere Herzmuskelzellen sehr viel Energie benötigen und damit auch u.a. Coenzym Q10. Übrigens: Auch unsere Le-ber, als die Zentrale menschlicher Biochemie, benötigt viel Ubi-quinon.“

sofern dies geschieht wie aus der Anlage zum Tenor ersichtlich.

6. für L-Carnitinhaltige Produkte, insbesondere die Produkte Spiru-lina + L-Carnitin und L-Carnitin zu werben:

a) „Wie bekommen wir Energie, wenn wir etwas essen? Dies ge-schieht, indem unter anderem Fettsäuren in den Mitochondrien zu Energie umgewandelt werden. Mitochondrien – das sind die „Kraftwerke“ in unseren Körperzellen. L-Carnitin kann diesen Prozess unterstützen“

b) „In der Leber, den Nieren und dem Gehirn können wir diesen Nährstoff selber herstellen. Allerdings lässt sich nicht unser ge-samter Bedarf decken – den Rest müssen wir mit der Nahrung aufnehmen. Wir empfehlen Ihnen hierzu unser Produkt L-Carnitin.“

c) „Spirulina + L-Carnitin ist eine besonders effektive Kombinati-on. Denn die in Spirulina enthaltenen essentiellen Fettsäuren und Vitalstoffe können die Arbeit des L-Carnitins unterstützen“.

II.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 162,40 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 08.April 2005 zu zahlen.

III.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 110% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar, im Übrigen ge-gen Sicherheitsleistung von 50.000 €.


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