Beschluss vom Landgericht Essen - 7 T 385/07

Tenor

hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Essen

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L.,

den Richter am Landgericht I. und die Richterin am Landgericht H.

auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss (II) des Amtsgerichtes Gelsenkirchen-Buer vom 10. 04. 2007 (35 XVII B 986) am 29.11.2007

b e s c h l o s s e n :

Unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses wird die Anordnung des Beteiligten zu 2), dass das Leben der Beteiligten zu 1) nicht länger durch künstliche Ernährung über eine PEG-Sonde verlängert wird, vormundschaftsgerichtlich genehmigt.

Die Entscheidung der Kammer wird erst wirksam, wenn nicht innerhalb von

2 Wochen nach Zustellung Beschwerde eingelegt wird.


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