Urteil vom Landgericht Essen - 41 O 15/07

Tenor

hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 16. Januar 2008

durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Q.

den Handelsrichter N. und

den Handelsrichter T. für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin den

Gegenwert von 40.800 Sonderziehungsrechten des

Internationalen Währungsfonds, in EURO umgerechnet am 16. Januar 2008, nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz seit dem 22.03.2007

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 2/3, die Beklagte 1/3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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