Urteil vom Landgericht Essen - 15 S 158/08

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.03.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bottrop – 10 C 154/07 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 16.12.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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