Urteil vom Landgericht Essen - 5 O 192/07

Tenor

hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 06.08.2008

durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht R. als Einzelrichterin

für Recht er¬kannt:

Die Klage ist gegenüber den Beklagten zu 1) und 4) dem Grunde nach ge-rechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1) und 4) verpflichtet sind, der Klägerin den über die bezifferten Schäden hinausgehenden materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihr aus dem Unfall vom 15.01.2005 im City-Center in F entstanden ist bzw. noch entstehen wird, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder auf einen anderen Dritten übergegangen ist.

Das am 16.01.2008 verkündete Versäumnisurteil wird aufgehoben.

Die Klage gegen den Beklagten zu 3) wird abgewiesen.

In Bezug auf den Beklagten zu 2) ist der Rechtsstreit erledigt.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) nach einem Streitwert von bis 10.000,-- € und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3) nach einem Streitwert von bis 60.000,-- €.

Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist wegen der Kosten der Beklagten zu 2) und 3) gegen Sicher-heitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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