Urteil vom Landgericht Essen - 1 O 308/06

Tenor

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 1.974.875,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.09.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt

die Klägerin zu 43 %, der Beklagte zu 1) zu 57 %.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt die Klägerin zu

20 %, der Beklagte zu 1) zu 80 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für jede Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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