Urteil vom Landgericht Essen - 3 O 329/07

Tenor

In dem Rechtsstreit

.....

hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 17.2.2009

durch den Richter am Landgericht C als Einzelrichter

für Recht erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.951,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.07.2007 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurteilt, den Kläger von der Rechnung der B GmbH & Co. KG in Höhe von 624,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2007 freizustellen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.