Urteil vom Landgericht Essen - 13 S 97/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 31.05.2010, Az.: 9 C 25/10, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 202,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2009 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 46,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2010 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 75% und die Beklagte zu 25%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: bis zu 900 €


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