Urteil vom Landgericht Essen - 6 O 127/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 139.637,62 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2011 zu zahlen sowie den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten C von der Verbindlichkeit aus der Kostenrechnung vom 30.01.2013, Rechnungsnummer …, in Höhe von 2.356,68 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 22 % der Beklagten und zu 78 % dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.