Urteil vom Landgericht Essen - 5 O 99/09

Tenor

Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 25.700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2009 zu zahlen.

Die Beklagte zu 2) wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin weitere 2.600,00 € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten von 1.196,43 €, beides zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2009 zu zahlen

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:

Die Klägerin trägt 80% der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1), 70% der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2), sämtliche Kosten der Beklagten zu 3) und 90% der Gerichtskosten.Die Beklagten zu 1) und 2) tragen als Gesamtschuldner 8 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin und der Gerichtskosten. Die Beklagte zu 2) trägt allein weitere 2% dieser Kosten.

Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Streitwert:  119.000,00 €

( Anträge zu 1):         90.000,00 €

Antrag zu 2)              erhöht den Wert nicht

Antrag zu 3)              19.000,00 €

Antrag zu 4)              10.000,00 €).


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