Urteil vom Landgericht Essen - 11 O 110/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 51.500,00 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 1,5 % auf einen Betrag von 21.500,00 € seit 02.05.2008 bis 26.06.2013, auf einen Betrag von 15.000,00 € seit 01.10.2008 bis 26.06.2013 und auf einen Betrag von 15.000,00 € seit 01.03.2009 bis 26.06.2013 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 27.06.2013, Zug um Zug gegen Aushändigung bzw. Übertragung der Kapitalbeteiligung des Klägers zu einem Nominalbetrag von 50.000,00 € (in Form zweier Kommanditbeteiligungen) zu 35 % der Beteiligungssumme an der D GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts B unter der Registernummer … und zu 65 % der Beteiligungssumme an der B1 GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts B unter der Registernummer ....

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger auf Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.028,36 € freizustellen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung der im Klageantrag zu Ziffer 1. Benannten Kapitalbeteiligung (Kommanditbeteiligungen) in Verzug befindet.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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