Urteil vom Landgericht Essen - 3 O 242/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Löschung des zu Gunsten ihres Grundstücks G, in Abt. II lfd. Nr. 5 des Grundbuchs von I des Amtsgerichts I1, eingetragenen Wegerechts im Rahmen der Grundbuchberichtigung zu bewilligen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000 Euro vorläufig vollstreckbar.


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