Urteil vom Landgericht Essen - 10 S 9/16

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 27.11.2015 – 15 C 708/14 – aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im 1. Geschoss des Hauses F-Straße …, … F1, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Diele, Bad mit Toilette, Balkon, Abstellraum und Kellerraum geräumt an den Kläger herauszugeben.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 887,03 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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