Urteil vom Landgericht Essen - 15 S 92/16

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 23.05.2016 (Az.: 18 C 334/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des nach diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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