Urteil vom Landgericht Essen - 19 O 252/15

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 7.639,21 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.09.2015 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 729,33 Euro zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner zu 61%, der Widerkläger zu 39%.

Die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner.

Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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