Urteil vom Landgericht Frankenthal (Pfalz) (2. Zivilkammer) - 2 S 149/22
Orientierungssatz
1. Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen gemeinsamen Hund, kann nach der Trennung die Zustimmung zu einer Nutzungsregelung gemäß § 745 Abs. 2 BGB verlangt werden.
2. Die Regelung nach billigem Ermessen dahin, dass im Zweiwochenturnus ein Aufenthaltswechsel des Hundes erfolgt, kann im Einzelfall angemessen sein.
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