Urteil vom Landgericht Frankenthal (Pfalz) (2. Zivilkammer) - 2 S 149/22

Orientierungssatz

1. Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen gemeinsamen Hund, kann nach der Trennung die Zustimmung zu einer Nutzungsregelung gemäß § 745 Abs. 2 BGB verlangt werden.

2. Die Regelung nach billigem Ermessen dahin, dass im Zweiwochenturnus ein Aufenthaltswechsel des Hundes erfolgt, kann im Einzelfall angemessen sein.


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