Beschluss vom Landgericht Hagen - 23 T 17/05

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, die an die

Verfahrensbeteiligte aufgrund der vorläufigen

Kostenrechnung vom 24. Juni 2002 erstatteten

Handelsregistergebühren in Höhe von 8.091,80 Euro

vom Tage der Zahlung an bis zum Tage der

Erstattung mit einem Jahreszinssatz in Höhe

von 6 % zu verzinsen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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