Urteil vom Landgericht Hagen - 6 O 368/02

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 45.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.10.2002 zu zahlen, der Beklagten zu 2) darüber hinaus, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom dem 9.-10.10.2002 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche materiellen und weiteren immateriellen Schäden zu bezahlen, die dem Kläger wegen fehlerhafter Behandlung im Zeitraum vom 12.07.2000 bis 26.07.2000 durch den Beklagten zu 2) im von der Beklagten zu 1) getragenen Krankenhaus entstehen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen oder bereits übergangen sind.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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