Urteil vom Landgericht Hagen - 10 S 234/06

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts J vom 23.11.2006 (41 C 263/06) wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass vorgerichtliche Kosten nur in Höhe von 26,39 € berechtigt sind.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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