Urteil vom Landgericht Hagen - 1 S 136/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 06.10.2006 verkündete

Urteil des Amtsgerichts I2 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 192,57 EUR

nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz

seit dem 20.02.2006 zu zahlen.

Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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