Urteil vom Landgericht Hagen - 10 S 35/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Jan. 2007 verkündete Urteil des

Amtsgerichts Iserlohn wird das angefochtene Urteil abgeändert:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 899,78 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04. Juni 2005 zu zahlen.

Weiterhin werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin weitere 74,52 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 28. September 2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 56 % der Klägerin und zu 44 % den Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden zu 47 % der Klägerin und zu 53 % den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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