Urteil vom Landgericht Hagen - 10 O 55/07

Tenor

Der gerichtliche Vergleich der Parteien vom 2.8.2007 wird hinsichtlich der Höhe der Zahlungsverpflichtung des Beklagten dahingehend abgeändert, dass er lediglich einen Betrag von 94,76 € zu zahlen hat; im Übrigen wird der Vergleich für vorbehaltlos erklärt, der Vorbehalt der Entscheidung über die Gegenforderung des Beklagten fällt weg.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 73%, der Beklagte zu 27%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.