Urteil vom Landgericht Hagen - 42 Ns 763 Js 993/07 (73/08)

Tenor

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil aufgehoben.

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25,00 € verurteilt.

Gegen den Angeklagten wird ein Fahrverbot von 3 Monaten verhängt, das durch die Sicherstellung des Führerscheins als vollstreckt gilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Eine Entschädigung wegen der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis und Sicherstellung des Führerscheins entfällt.


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