Urteil vom Landgericht Hagen - 8 O 260/08

Tenor

E Klage wird abgewiesen.

E Kosten des Rechtsstreits trägt E Klägerin.

Das Urteil ist für den Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig voll-streckbar.


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