Urteil vom Landgericht Hagen - 9 O 439/09

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 19.200,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2008 zu bezahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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