Urteil vom Landgericht Hagen - 1 S 13/10

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 18.12.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts T wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.07.2010 gewährt.


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