Urteil vom Landgericht Hagen - 8 O 67/12

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 44.249,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03. 2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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