Beschluss vom Landgericht Hagen - 3 S 60/12

Tenor

Die Kammer weist da­rauf hin, dass be­ab­sich­tigt ist, die Be­ru­fung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Be­schluss zu­rück­zu­wei­sen.

Dem Berufungskläger wird Ge­le­gen­heit ge­ge­ben, binnen zwei Wochen nach Zu­gang die­ses Be­schlus­ses zu dem vor­ste­hen­den Hin­wei­s Stel­lung zu neh­men.


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