Urteil vom Landgericht Hagen - 10 O 339/12

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger den Zugang und die Zufahrt über die zwischen dem Grundstück J und der C gelegene Zuwegung nebst Brücke  Zug um Zug gegen Zahlung einer Notwegerente in Höhe von 70,00 EUR jährlich zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.

3.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.