Urteil vom Landgericht Hagen - 7 S 49/14

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Lüdenscheid vom 10.04.2014 (Az.: 94 C 193/13) dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 48,85 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.02.2013 und 39,00 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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